Reiserücktrittskosten-Pool

bekannt durch 

Der Veranstalter USA Biker Tours bietet die Einzahlung in einen Pool an, welcher im Falle einer Verhinderung vor Antritt der Reise die Rücktrittskosten gemäß nachfolgenden Bedingungen übernimmt. Bei Nutzung des Rücktrittskosten-Pools ist für alle mitreisenden Personen eine Einzahlung in den Pool erforderlich. Alternativ steht dem/den Reisenden frei, bei einer Europäischen Versicherung eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.

§ 1 Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung)

1. Anerkannte Rücktrittsgründe:
Tritt die angemeldete Person vor Reiseantritt von der Reise zurück, erstattet USA Biker Tour die vertraglich
geschuldeten Stornogebühren, wenn die Stornierung aus den nachstehenden Gründen erfolgt ist:

a) Tod, Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder einer Risikoperson;
b) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen (z.B.Einbruchdiebstahl);
c) Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber;
d) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die reisende Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat;
2. Risikopersonen
Risikopersonen sind:

a) die Angehörigen der reisenden Person;
b) diejenigen, die gemeinsam mit der reisenden Person eine Reise gebucht und in den Reiserücktrittskosten-Pool eingezahlt haben und deren Angehörige;
c) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Haben mehr als sechs Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen
Angehörigen der reisenden Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen.

3. Obliegenheiten nach Eintritt des Anspruches
Die reisende Person ist verpflichtet:

a) nach Eintritt des Rücktrittsfalles die Reise unverzüglich zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten;
b) Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest, Tod durch eine Sterbeurkunde nachzuweisen;
c) bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben oder bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses eine Bestätigung des Arbeitsamtes über die Zustimmung zu der stornierten Reise vorzulegen.
Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist die USA Biker Tour von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt USA Biker Tour zur Leistung insofern verpflichtet, als die Verletzung Einfluss weder auf die Feststellung des Rücktrittsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der USA Biker Tour obliegenden Leistung gehabt hat.

§ 2 Selbstbehalt

Bei jedem Anspruchsfall trägt die Person einen Selbstbehalt. Dieser beträgt 20 % des
erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 50,00 je Person.
Sollten Sie die Leistung aus dem Rücktrittskostenpool wünschen, so überweisen Sie bitte pro Person € 95,00
auf folgendes Konto:

USA Biker Tours L.L.C.
Volksbank Kur- und Rheinpfalz, Kto.Nr. 27715 BLZ 547 900 00
Swift Code: GNODE 61 SPE, IBA Code: DE 50 5479 0000 0000 027715

§ 3 Kündigung der Leistung

Nach Zahlung der Prämie ist eine Kündigung der Leistung nicht möglich. Diese erlischt mit Antritt der Reise.

§ 4 Umbuchung einer Reise

Bei Verhinderung einer Reise ist es möglich, die Reise auf ein anderes Datum zu verschieben. Die Leistung des Pools wird damit in Anspruch genommen und muss für den neuen Reisezeitraum wiederum gebucht werden, wenn gewünscht.

Stand: 30.03.2022

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